Interkommunale Schutzkonzepte

27. Juli 2022 | Arbeitspakete

Interkommunale Schutzkonzepte auf Teilprojektebene werden durch den Erftverband erstellt und umfassen im Wesentlichen die Kernthemen Hochwasserrückhaltebecken und natürliche Retention der Gewässer und Auen. Zudem übernimmt der Erftverband das Thema Schadenspotenziale.

 

Hochwasserrückhaltebecken

Zur Ermittlung neuer Standorte für Hochwasserrückhaltebecken wurde bereits eine Retentionsraumanalyse für das südliche bis mittlere Einzugsgebiet der Erft durchgeführt. Die so ermittelten, potenziellen Standorte wurden zudem weiter analysiert und durch eine Vorauswahl auf etwa 50 mögliche Standorte reduziert. Diese, noch nicht finale, Vorauswahl wird in Form von Szenarien diverser Beckenkombinationen mittels hydrologischer Modellierung weiter untersucht und hinsichtlich der Wirksamkeit für den Hochwasserschutz analysiert. Durch eine parallel laufende Restriktionsanalyse sollen Standorte, welche auf Grund ihrer Lage oder anderer Randbedingungen nicht planbar sind, aussortiert werden.

Identifizierung potenzieller Retentionsräume zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

Um potentielle Gefahren und Schäden künftiger Hochwasserereignisse bestmöglich zu reduzieren, überprüft der Erftverband systematisch weitere Möglichkeiten technischer Hochwasserschutzmaßnahmen.

Das Ereignis im Juli 2021 hat insbesondere die Oberläufe und Kerbtäler stärker in den Fokus gerückt. Dadurch wurde deutlich, wie wichtig die Ergänzung weiterer Schutzmaßnahmen für diese Lagen sind.
Vor diesem Hintergrund prüft der Erftverband weitere potenzielle Standorte für Hochwasserrückhaltebecken (HRB).
Dabei werden sowohl Standorte für kleinere HRB (< 100.000 m³ Beckenvolumen), als auch für größere HRB (> 100.000 m³ Beckenvolumen) in Betracht gezogen, um wirksame HRB-Kombinationen zu identifizieren.
Dazu wird eine computergestützte Retentionsraumanalyse auf sämtliche Fließgewässer im Gebiet der Hochwasserschutzkooperation Erft angewendet – auch an solchen die gemäß EU-HWRM-RL (noch) nicht als Risikogewässer eingestuft sind und an Fließgewässern, die nicht in der Unterhaltung des Erftverbandes liegen.
Grundlage der Retentionsraumanalyse ist ein Algorithmus, der auf Basis des digitalen Geländemodells NRWs die Fließgewässer nach möglichen Rückhaltestandorten absucht.
Die Analyse wurde unter Ausschluss von Siedlungsflächen durchgeführt und prüft punktuell Gewässerquerschnitte auf mögliche Einstauhöhen und die daraus resultierenden Einstauflächen sowie Retentionsvolumen.
Die untersuchten Bereiche reichen an der Erft bis Horchheim, an der Swist bis Weilerswist, am Rotbach bis Niederberg und am Neffelbach bis Langenich.
Aufgrund der Geländeeigenschaften und der angenommenen Restriktionen konnten so über 30.000 mögliche Rückhaltestandorte identifiziert werden.

Ob diese Standorte auch wirksam zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beitragen oder ob sie technisch realisierbar sind, kann aus dieser Analyse jedoch nicht abgeleitet werden.
Daher wurden im nächsten Schritt 50 vielversprechende Standorte selektiert, an denen von einer nachweisbaren Wirksamkeit ausgegangen wird.
Zur weiteren Eingrenzung/Prüfung werden diese Standorte einer detaillierten hydrologischen Modellanalyse unterzogen.
Hier werden die potenziellen HRB in verschiedenen Szenarien hinsichtlich ihrer lokalen und regionalen Wirksamkeit für den Hochwasserschutz beurteilt.
Wir simulieren damit Ereignisse mit entsprechenden – noch nicht bestehenden – HRB, um den Nutzen sowohl für den direkten Unterlieger als auch am nächsten Pegel aufzuzeigen.

Natürliche Retention der Gewässer und Auen

Im Arbeitspaket natürliche Retention der Gewässer und Auen werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, welche durch Gewässerrenaturierung und der Rückgewinnung von Überschwemmungsgebieten umgesetzt werden können. Ziel dieser Maßnahmen wird es sein, ergänzend zu den bestehenden und neuen Rückhaltebecken den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu verstärken und Auengebiete zu reaktivieren.

 

Schadenspotenziale

Im Arbeitspaket Schadenspotenziale übernimmt der Erftverband die interkommunale Betrachtung von Hochwasserrisiken. Im Kontext der Ermittlung neuer Bemessungsgrundlagen der Bezirksregierung Köln wird kontinuierlich mit den zuständigen Behörden abgestimmt, welche Grundlagen zur Beurteilung von Schadenspotenzialen und damit zur Wirksamkeit und Kosten-Nutzen Effizienz geplanter Hochwasserschutzmaßnahmen herangezogen werden.